Donnerstag, 25. Juni 2015

Iso 20712 Teil 3 gilt ab Oktober 2015

Iso 20712 Teil 3

In Vorbereitung

Werden zum Beispiel für öffentliche (Bade-)Strände gefordert und zwar gemäß:
  • DIN ISO 20712-3 (N31

„Diese Informationstafeln und Gefahren-Übersichtspläne sollten benutzt werden, um in Bezug auf die Gefährdung durch Tsunamis Sicherheitsinformationen zu geben und die Gefährdungszone, die Fluchtwege sowie die sicheren Plätze anzuzeigen.“ (N31
Auch durch andere örtliche Gefährdungen wie zum Beispiel durch Sturm, Hagel und Erdbeben kann sich die Notwendigkeit zur Erstellung dieser Informationen und Pläne ergeben.
„Die Tsunami-Sicherheitszeichen sollten ein lückenloses Informationssystem vom Strand bis zu den Evakuierungszonen und -gebäuden und zu den anzusteuernden Einrichtungen und Diensten innerhalb der Überschwemmungszone bilden.“ (N31

„Das Tsunami-Kennzeichnungssystem sollte folgendes beinhalten:
  • Tsunami-Gefährdungszone;
  • Tsunami-Fluchtwege zu einer Tsunami-Evakuierungszone;
  • Tsunami-Fluchtwege zu einem Tsunami-Evakuierungsgebäude;
  • Tsunami-Evakuierungszone;
  • Tsunami-Evakuierungsgebäude.“ (N31

Wir sind eine fachkundige Person zur Erstellung und Prüfung von Tsunami-Kennzeichnungssystemen, Sicherheitsinformationen und Gefahren-Übersichtsplänen.

Mehr zu den Richtlinien finden Sie hier

http://www.eu-richtlinien-online.de/cn/bGV2ZWw9dHBsLWVudGhhbHRlbmVkb2NzJmFydGlkPTE2NDU3MDA3Mw**.html