Feuerversicherungsvorschriften

Feuerversicherungsvorschriften _________________________________________________________________________________ VORSCHRIFTEN DER FEUERVERSICHERUNGEN Jedes Unternehmen muss sich bei den zuständigen Feuerversicherungen informieren, welche Obliegenheiten, Auflagen und Vorschriften Gültigkeit haben. Dabei können Feuer und Betriebsunterbrechung durch Feuer evtl. durch unterschiedliche Versicherungsgesellschaften abgedeckt sein. Je nachdem, ob eine Versicherung sich an die Vorschläge des VdS (Verband der Schadenversicherer e.V.) hält, eigene Richtlinien hat oder solche aus anderen Ländern, sind unterschiedliche Vorschriften einzuhalten, um im Schadenfall keine Probleme mit der Regulierung zu bekommen. Die Schadenversicherungen, allen voran die Sparten »Feuer« und »Feuer-Betriebsunterbrechung», haben ein relativ komplexes Regelwerk mit Vorgaben und Vorschriften. _________________________________________________________________________________ Vorbeugender Brandschutz – Sicherheit, die sich rechnet _________________________________________________________________________________ Die Schadenversicherer honorieren in der Regel die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten. _________________________________________________________________________________ Im Schadensfall stellen sich die Fragen: Was genau ist passiert ? Wer hat Schuld ? _________________________________________________________________________________ Wer bezahlt ? - Sichern Sie die schnelle Abwicklung der Ihnen zustehenden Versicherungsleistung durch den Nachweis Ihrer Vorsorgemaßnahmen (Versicherungsklausel 3600). Bei Einsatz eines Brandschutzbeauftragten ist Ihr Brandschutz transparent. Im Bedarfsfall weisen Sie Ihre Brandschutzmaßnahmen leicht nach. Daneben können Sie durch Ihre Vorsorge die Höhe der Versicherungsprämie konstant halten oder eventuell auch preiswertere Prämien erreichen. ________________________________________________________________________________

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