Fluchtpläne

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 - Fluchtpläne sind gesetzlich vorgeschrieben !
Klare Sache: Flucht- und Rettungspläne sollen den Betrachter in Gefahrsituationen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie oder zu einem sicheren Ort leiten. Sie zeigen einen aufs Wesentliche reduzierten Geschossgrundriss oder den Lageplan einer großflächigen Anlage und enthalten aussagekräftige grafische Symbole, die auch die Lage der Erste-Hilfe- und der Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöscher) sowie die der Sammelstellen anzeigen. Damit sie schnell und für Jedermann verständlich sind, wurden von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) mit der DIN ISO 23601 die Gestaltungsgrundlagen für Flucht- und Rettungspläne international standardisiert. DIN ISO 23601 löst DIN 4844-3 ab Die DIN ISO 23601 ersetzt das hierzulande bisher verwendete Regelwerk der DIN 4844-3 des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) und bringt einige Änderungen auch in der Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten mit sich: der Standort des Betrachters wird im Plan in Blau (statt in Gelb) markiert Fluchtwege werden zukünftig in Grün dargestellt in den Fluren werden Fluchtrichtungsangaben durch grüne Pfeile (und nicht mehr durch Rettungszeichen) abgebildet die Plangröße darf DIN A3 und der Maßstab 1:250 nicht unterschreiten _____________________________________________________________________________________
Internationale Sicherheits- und Brandschutzzeichen Zudem enthält die neue Norm internationale Sicherheits- und Brandschutzkennzeichen nach ISO 7010. Die Problematik: Die DIN ISO 23601 ist bereits in Kraft getreten und auch anzuwenden, die Vereinheitlichung der Sicherheitszeichen nach ISO 7010 aber noch nicht. Da sich die Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen von den bisher in Deutschland verwendeten Zeichen unterscheiden, stellt sich die Frage, wie neue Flucht- und Rettungspläne anzufertigen sind. Neues Layout, alte Symbolik Das Layout der Fluchtpläne ist ab sofort nach ISO 23601 zu erstellen. Bis die Regelwerke gemäß ISO 7010 überarbeitet und die Sicherheitszeichen angepasst sind, kann weiterhin die Fluchtwegsymbolik nach DIN 4844-3 verwendet werden. Dies gilt vor allem, wenn ein neuer Plan ergänzend in ein bereits bestehendes Fluchtplansystem eingefügt wird. Denn: Pläne und Zeichen sind im gesamten Betrieb einheitlich zu verwenden, ein Nebeneinander alter und neuer Pläne und Symbole ist nicht erlaubt. Werden neue Pläne erstellt, empfiehlt es sich, auch die neuen internationalen Zeichen zu verwenden. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden neue Pläne mit alter Symbolik nicht mehr genehmigen. Wenn die neue Symbolik verwendet wird, sind die Mitarbeiter und Besucher entsprechend zu schulen. Sofern ein Betreiber einer Arbeitsstätte keine baulichen Veränderungen vornimmt, muss er die bestehenden Flucht- und Rettungspläne auch nicht ändern. Generell gilt Flucht- und Rettungspläne sind an gut sichtbaren Stellen im Eingangsbereich eines Gebäudes, im Treppenhaus oder Flur anzubringen und stellen das Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall dar. Zudem sind sie nach wie vor alle zwei Jahre auf Aktualität zu überprüfen. Noch Fragen? Sollten Sie noch Fragen bzgl. der Umsetzung der geltenden Gesetze, zu Sicherheitsvorschriften, Regeln und Normen der Brandschutzdokumentation haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!

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