Samstag, 9. Februar 2013

Neueintrag in der Datenbank für 42105 Wuppertal: Baedeker Brandschutz GmbH

Neueintrag in der Datenbank:

Baedeker Brandschutz GmbH
Hochstraße 71-71a 
42105 Wuppertal
Tel.: +49 202 30 30 11
Fax: +49 202 30 30 21
info@baedeker-brandschutz.de

Link: www.baedeker-brandschutz.de

Die Firma Baedeker stellt sich auch mit einigen innovativen Videos bei Youtube vor:



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Ihr Eintrag fehlt hier ?
Warum Sie hier vertreten sein sollten:

1. Verbesserung Ihres Suchmaschinen - Rankings 
Als innovativer Betrieb sollten Sie so gut wie möglich im Internet vertreten sein. Mit unserem Blogsystem bieten wir Ihnen hier eine Möglichkeit dazu. Unser Blog gehört zum Google Konzern, die Eintragungen darin werden somit automatisch in der Suchmaschine Google indiziert und angezeigt.Wer hier regelmässig mit seiner Firmenanschrift Inhalte veröffentlicht wird von der Suchmaschine Google besser bewertet.
Einen Grundeintrag in unserem System für die Laufzeit von einem Jahr erhalten Sie bereits für 50 EURO zuz.MWST.

2. Grundeintrag 
Mit dem Grundeintrag können Sie als Zusatzleistung eine eigene Schreibberechtigung erwerben,  mit dieser Schreibberechtigung erhalten Sie Zugang zum Blog als Mitautor, Sie können dann regelmässig Ihre Firmennews wie Firmenvideos,  Stellenausschreibungen oder Pressemitteilungen im Blog veröffentlichen. 
Die Schreibberechtigung erwerben Sie bei uns für 79,00 EURO zuz.MWST.

3. Firmenvideo 
Sie haben noch kein Firmenvideo ? 
Aber Bilder Ihrer Firma werden Sie doch sicherlich haben. Gerne erstellen wir Ihnen aus Ihren vorhandenen Fotos ein Imegavideo mit Vertonung. Sie brauchen nur die Fotos und den Wunschtext zu liefern, den Rest machen wir.
Einen Imagevideo erhalten Sie bei uns zum Preis von 250 EURO zuz.MWST

Anfragen richten Sie bitte an D.Ziesch unter Redaktion.sachbearbeitung@gmx.de

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Freitag, 8. Februar 2013

Ein Plus an Sicherheit: Rauchmelder bald auch in Bayern und Nordrhein-Westfalen Pflicht


Ein Plus an Sicherheit: Rauchmelder bald auch in Bayern und Nordrhein-Westfalen Pflicht

Landesregierungen folgen der Mehrheit der Bundesländer - Kleine Geräte mit großer Wirkung: Alarm kann Leben retten
Kassel. - Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, nach dem bald auch im Freistaat in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchmelder angebracht werden müssen. Voraussichtlich zum 1. Januar 2013 gilt diese Pflicht dann schon für Neubauten. Altbauwohnungen sollen bis spätestens 2017 mit Rauchmeldern nachgerüstet sein.
Einen ähnlichen Gesetzentwurf hat jetzt auch die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen angekündigt. Damit gäbe es dann in zwölf Bundesändern eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht. Lediglich Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen haben es bisher versäumt, vergleichbare Gesetzesinitiativen zu ergreifen; angesichts von rund 500 Menschen, die in Deutschland immer noch jedes Jahr bei Wohnungsbränden ums Leben kommen - die meisten davon durch eine Rauchgasvergiftung im Schlaf - eine gefährliche Gesetzeslücke.
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. begrüßt es daher, dass jetzt zumindest in den beiden bevölkerungsreichsten Bundesländern, Bayern und NRW, entsprechende Änderungen der Landesbauordnungen auf den Weg gebracht worden sind. Andere Bundesländer hingegen sind schon weiter. Eine Nachrüstpflicht auch für vorhandene Wohnungen besteht bereits in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Übergangsregelungen gelten in Hessen bis 2014 sowie in Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen bis Ende 2015.


Im eigenen Interesse die Wohnung mit Rauchmeldern nachrüsten"Der große Nutzen und die lebensrettende Funktion eines Rauchmelders", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf, "ist unbestritten und kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wenn wir schlafen, schläft auch unser Geruchssinn. Deshalb kann sich ein Schwelbrand unbemerkt ausbreiten, ohne dass wir es merken. Wer die giftigen Rauchgase und das freigesetzte Kohlenmonoxid einatmet, ist nach wenigen Minuten lebensbedrohlich gefährdet. Deshalb ist es so wichtig, im Brandfall rechtzeitig aus dem Schlaf gerissen zu werden."

Rauchmelder erkennen selbst kleinste Rauchpartikel
und können Hausbewohner vor Gefahren schützen
Beim Kauf von Rauchmeldern sollte man darauf achten, dass sie nach DIN EN 14604 geprüft und mit einem VdS-Siegel oder Q-Symbol ausgezeichnet sind. Die Geräte sollten über eine Batterie verfügen, die bis zu zehn Jahre hält. Darüber hinaus sind Fehlalarme weitgehend ausgeschlossen.
Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben hochwertigen Rauchmeldern und Feuerlöschern auch eine umfassende Beratung zum privaten und betrieblichen Brandschutz bieten. Lokale Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.


Kontakt:Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: +49 (0)561-28 86 4-0
Fax: +49 (0)561-28 86 4-29

Donnerstag, 7. Februar 2013

Absicherung von Sprinkleranlagen


Pressemitteilung 01|2012: Absicherung von Sprinkleranlagen

Im Dezember 2010 erschien die DIN 1988 Teil 600, die den Anschluss von Löschwasseranlagen an das Trinkwassernetz regelt. In diesem Zusammenhang wird ein besonderer Bereich für den Anschluss von Sprinkleranlagen eröffnet, der sich u. a. an einer neuartigen Sicherungseinrichtung für den Anschluss von Kleinstsprinkleranlagen nach DIN 14464 wiederspiegelt.
Im Herbst diesen Jahres wurde für diese Spezialsicherungsein- richtung, genannt DAS, die entsprechende Produktnorm DIN 14464 durch den DIN-Beuth-Verlag veröffentlicht. Bedingt durch die Präsenz der Trinkwasserhygiene und einem in diesem Jahr gesprochenen Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Bremen am 18. Mai 2012 (Aktenzeichen: 2 U 1/12) müssen Sicherungseinrichtungen für die Löschwasserversorgung mindestens den allgemein Anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Quelle

Fa. GEP Industrie-Systeme GmbH
Brückenstraße 11
D-08297 Zwönitz

Telefon: +49 (0) 37754 3361-0
Telefax: +49 (0) 37754 3361-10
E-Mail: info@gep-H2O.de
Internet: www.gep-H2O.de

Ihr Ansprechpartner Carsten Ruck
Telefon 037754 3361-18 | Mail carsten.ruck@gep-h2o.de