Pressemitteilung 01|2012: Absicherung von Sprinkleranlagen
Im Dezember 2010 erschien die DIN 1988 Teil 600, die den Anschluss von Löschwasseranlagen an das Trinkwassernetz regelt. In diesem Zusammenhang wird ein besonderer Bereich für den Anschluss von Sprinkleranlagen eröffnet, der sich u. a. an einer neuartigen Sicherungseinrichtung für den Anschluss von Kleinstsprinkleranlagen nach DIN 14464 wiederspiegelt.
Im Herbst diesen Jahres wurde für diese Spezialsicherungsein- richtung, genannt DAS, die entsprechende Produktnorm DIN 14464 durch den DIN-Beuth-Verlag veröffentlicht. Bedingt durch die Präsenz der Trinkwasserhygiene und einem in diesem Jahr gesprochenen Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Bremen am 18. Mai 2012 (Aktenzeichen: 2 U 1/12) müssen Sicherungseinrichtungen für die Löschwasserversorgung mindestens den allgemein Anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Quelle
Fa. GEP Industrie-Systeme GmbH
Brückenstraße 11
D-08297 Zwönitz
Telefon: +49 (0) 37754 3361-0
Telefax: +49 (0) 37754 3361-10
E-Mail: info@gep-H2O.de
Internet: www.gep-H2O.de
Ihr Ansprechpartner Carsten Ruck
Telefon 037754 3361-18 | Mail carsten.ruck@gep-h2o.de
Im Herbst diesen Jahres wurde für diese Spezialsicherungsein- richtung, genannt DAS, die entsprechende Produktnorm DIN 14464 durch den DIN-Beuth-Verlag veröffentlicht. Bedingt durch die Präsenz der Trinkwasserhygiene und einem in diesem Jahr gesprochenen Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Bremen am 18. Mai 2012 (Aktenzeichen: 2 U 1/12) müssen Sicherungseinrichtungen für die Löschwasserversorgung mindestens den allgemein Anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
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