Samstag, 14. Februar 2015

Brandschutz APP

Zur Brandschutz APP

Gerade habe ich bei youtube einen zum Thema Brandschutz und zu Rauchmeldern entdeckt. Diesen will ich euch natürlich nicht vorenthalten. :-)
Viele Grüße

Reinhard Göddemeyer

Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht

In Deutschland sterben jährlich etwa 600 Menschen durch Haus- und Wohnungsbrände. Diese Zahl könnte durch Rauchmelder verringert werden.
2003 hat das Bundesland Rheinland-Pfalz eine Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in den Bauverordnungen festgelegt. Seit dem haben auch 7 andere Bundesländer ebenfalls eine Rauchmelderpflicht eingeführt.
So müssen laut Rauschmelderpflicht im Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Sachsen-Anhalt  und Mecklenburg-Vorpommern in Neu- und Umbauten Rauchmelder installiert werden. Die Rauchmelder müssen dort sowohl in Schlaf- und Kinderzimmern als auch in Fluren die als Fluchtwege genutzt werden installiert werden. Die Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern:


Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz (2003)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012

Rauchmelderpflicht Saarland (2004)
- in Neu- und Umbauten
Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein (2004)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010
Rauchmelderpflicht Hessen (2005)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen       Wohnungen bis 2014
Rauchmelderpflicht Hamburg (2006)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen  bis zum 31. Dezember 2010
Rauchmelderpflicht Mecklenburg-Vorpommern (2006)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2009
Rauchmelderpflicht Thüringen (2008)
- in Neu- und Umbauten
Rauchmelderpflicht Bremen (Mai 2010)
- in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2015
Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt (2009)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2011

Samstag, 25. Januar 2014

Brandschutz App mit über 1000 installierten Apps

Die wichtigsten Brandschutzanforderungen jederzeit online griffbereit! Auf der Baustelle sind Sie in allen Bereichen laufend mit Fragen zum Brandschutz konfrontiert: Entsprechen die gelieferten Baustoffe den Brandschutzanforderungen laut Planung? Wie werden Bauteildurchdringungen brandschutztechnisch einwandfrei ausgeführt? Welche Besonderheiten sind beim Einbau von Rauchabzugsanlagen zu beachten? ... Um dabei brandschutzkonforme Bau- und Montagearbeiten zu gewährleisten, müssen Sie eine Vielzahl von Anforderungen zum baulichen, anlagen- und sicherheitstechnischen Brandschutz berücksichtigen – unmöglich, alle diese Vorgaben im Kopf zu haben! Damit Sie auch vor Ort bei allen Entscheidungen auf Nummer sicher gehen, gibt es jetzt zum schnellen Reagieren die APP für den Brandschutz“. www.brandschutz.re Die drei Säulen des Brandschutzes So schützen Sie Ihr Unternehmen vor der Feuer-Katastrophe Wer glaubt, Brandschutz fange erst da an, wo vor Weihnachten die Kerze im Büro verboten wird, der irrt! Prävention und vorbeugender Brandschutz setzen schon viel früher an – auf drei verschiedenen Ebenen. Baulicher Brandschutz – von Brandabschnitten und Feuerwiderstandsklassen Beim baulichen Brandschutz zum Beispiel: Je nach Größe, Zweck und Art des Bauwerks stellen Bau- und Arbeitsschutzbehörden, aber auch Unfallversicherungsträger beim Neu- oder erweiterten Anbau eines Gebäudes Anforderungen. Zum baulichen Brandschutz gehören beispielsweise die Auswahl der Baumaterialien und Bauteile nach Baustoffklassen und Feuerwiderstandsklassen, die Einteilung größerer Gebäude in Brandabschnitte, die Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen oder die Planung der Rauchabführung durch Lüftung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) und der Brandschutzbeauftragte sollten schon hier beratend zur Seite stehen: Schließlich kennen sie die Arbeitspraxis und die Erfordernisse der täglichen Arbeit im Betrieb am besten. Die freiwillige Erfüllung von gewissen nicht vorgeschriebenen Auflagen kann sich auf die Versicherungsprämie positiv auswirken. Eine enge Absprache mit dem Unfallversicherungsträger kann sich also durchaus lohnen, wenn es etwa um den Einbau stationärer Brandschutzanlagen geht. Natürlich sollten diese Absprachen dann auch eingehalten werden, denn stellt sich im Schadensfall das Gegenteil heraus, erlischt der Versicherungsanspruch ganz schnell. Technischer Brandschutz für die Branderkennung und -bekämpfung Feste Löschanlagen (etwa Sprinkleranlagen), Funkenlöschanlagen, Brandmeldeanlagen oder Gasmelder gehören zum technischen Brandschutz und sollen dafür sorgen, dass akute Brandgefahr erkannt wird oder gerade entstehende Brände möglichst schnell gelöscht werden. Auch tragbare Handfeuerlöscher helfen technisch, Brände zu bekämpfen. In jedem noch so kleinen Betrieb muss mindestens ein typgeprüfter, regelmäßig gewarteter Handfeuerlöscher zu finden sein – gut zugänglich und eindeutig gekennzeichnet. Doch Achtung: Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher! Je nach Art des zu löschenden Brandes benötigen Sie einen Pulverlöscher, einen Wasserlöscher, einen Kohlendioxidlöscher, einen Schaumlöscher oder einen Löscher mit gasförmigen Löschmitteln. Die Berufsgenossenschaftliche Information (BGI 560) hilft hier mit einer anschaulichen Tabelle zu Brandklassen und dem jeweils zu verwendenden Löschmittel weiter. Organisatorischer Brandschutz erfordert Mitarbeit aller Als dritte Säule der Prävention regelt der organisatorische oder betriebliche Brandschutz die Abläufe im Unternehmen – wie der Name schon sagt – auf organisatorische Art und Weise. Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter rund um das Thema Brandschutz, die Reduzierung von Gefahrenquellen, Alarm- und Löschübungen oder die Aufstellung einer Brandschutzordnung mit Verhaltenshinweisen für den Ernstfall sind einige Beispiele dafür. Zwar ist der Arbeitgeber laut Unfallverhütungsvorschrift für den Brandschutz verantwortlich (er hat zum Beispiel eine Unterweisungspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und eine Auskunftspflicht gegenüber dem Unfallversicherungsträger), doch er kann beziehungsweise muss weitere Personen damit beauftragen. Der Unternehmer kann seine Pflichten auf Brandschutzexperten übertragen: Dazu gehören neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) auch Brandschutzbeauftragte, die den Unternehmer beim betrieblichen Brandschutz unterstützen und beraten. Die Bestellung eines oder mehrerer Brandschutzbeauftragten ist für Industriebauten oder Krankenhäuser übrigens vorgeschrieben! Je nach Größe der Arbeitsstätte können ein Flucht- und Rettungsplan sowie ein Brandbekämpfungsplan erforderlich sein. Über die Einrichtung von Fluchtwegen und Notausgängen sowie die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen erfahren Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 mehr. Einen Alarmplan, der die wichtigen Notrufnummern und eine kurze Auflistung der richtigen Handlungen darstellt, sollte es in jedem Betrieb geben. Muster-Alarmpläne bekommen Sie bei den Sachversicherern. Denn: Wissen rettet Leben! Panisches, unorganisiertes Verhalten und Fehlhandlungen können im Ernstfall zur tödlichen Falle werden. Alle Maßnahmen zum Brandschutz, ob nun bauliche, technische oder organisatorische, sollten auf die Bedürfnisse des Betriebs und der Arbeitnehmer abgestimmt sein. Gefährdungsbeurteilungen und ein Brandschutzkonzept bilden die Grundlage für den sicheren Umgang mit Feuer und feuer- und explosionsgefährlichen Arbeiten. Hilfreiche Tipps zu Themen rund um den Brandschutz, beispielsweise zur Instandhaltung von Feuerlöschern durch Sachkundige, zur Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Löschwasseranlagen nach DIN 14462 und vielem mehr bieten die Merkblätter des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V. (bvfa). Für anschauliche Informationen lohnt sich der Besuch einer Messe für vorbeugenden Brandschutz. Die Messe FeuerTRUTZ, die vom 20.–21. Februar 2013 in Nürnberg stattfindet, verzeichnet seit ihrem Start vor drei Jahren ein deutliches Wachstum an Ausstellern und Besuchern. Ein Indiz dafür, dass Brandschutz ein brennend wichtiges Thema ist. www.brandschutz.re

Donnerstag, 9. Januar 2014

Brandschutz APP

Neu: Buchen Sie hier die neuste Brandschutz App: Technische Information Brandschutz – die Smartphone App mit über 900 installierten Nutzern die kostenlose App für iOS, Android, WP8 und demnächst auch für BlackBerry Smartphones. Ihr attraktives Kontakt- und Werbeumfeld. Jetzt gibt es alles zum Thema Brandschutz als offizielle App für’s Smartphone! Alle Gesetzes-, Vorschriften- und Normänderungen, technische Neuigkeiten, Fotos, Veranstaltungen, aktuelle Gerichtsurteile und Termine landen so direkt in der Hosentasche. Wann immer es etwas Neues gibt, klingelt’s auf dem Smartphone. Und weil ein Smartphone eben auch ein Telefon ist, lässt sich per Knopfdruck gleich eine Verbindung herstellen. Die Brandschutz-App sorgt immer für den direkten Draht zu Ihrem lokalen Brandschutzplaner. Eine Vielzahl von Partnern, Dienstleistern, Vereinen, Firmen und Herstellern aus dem Bereich Brandschutz unterstützen uns dabei mit Ihren aktuellen Informationen. Seien Sie auch mit dabei und sichern Sie sich Ihren Platz als Partner für nur 10,00 EUR im Monat (100,00 EUR pro Jahr) verlinken wir Ihre Homepage direkt mit unserer App. Für eine Buchung rufen Sie unsere netten Damen im Service an: 02323 9939377 Bereits über 900 installierte Apps. Somit direkte Ansprache von über 900 Interessierten. Hier direkt -kostenlos- downloaden! http://brandschutz.chayns.net/#SmartphoneApp Domain: http://www.brandschutz.re (Recklinghausen) Zielgruppe: Brandschutz-Fachplaner und -Sachverständige, Architekten, Ingenieure, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter von Bauaufsichten und Brandschutzdienststellen Betreiber/Anbieter: Yellow Cow Group Postfach 10 04 55 45894 Gelsenkirchen Telefon: 02323 9939377 Telefax: 02323 9939307 eMail: info@diegelbekuh.de Ihr Reinhard Göddemeyer

Samstag, 9. Februar 2013

Neueintrag in der Datenbank für 42105 Wuppertal: Baedeker Brandschutz GmbH

Neueintrag in der Datenbank:

Baedeker Brandschutz GmbH
Hochstraße 71-71a 
42105 Wuppertal
Tel.: +49 202 30 30 11
Fax: +49 202 30 30 21
info@baedeker-brandschutz.de

Link: www.baedeker-brandschutz.de

Die Firma Baedeker stellt sich auch mit einigen innovativen Videos bei Youtube vor:



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Warum Sie hier vertreten sein sollten:

1. Verbesserung Ihres Suchmaschinen - Rankings 
Als innovativer Betrieb sollten Sie so gut wie möglich im Internet vertreten sein. Mit unserem Blogsystem bieten wir Ihnen hier eine Möglichkeit dazu. Unser Blog gehört zum Google Konzern, die Eintragungen darin werden somit automatisch in der Suchmaschine Google indiziert und angezeigt.Wer hier regelmässig mit seiner Firmenanschrift Inhalte veröffentlicht wird von der Suchmaschine Google besser bewertet.
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2. Grundeintrag 
Mit dem Grundeintrag können Sie als Zusatzleistung eine eigene Schreibberechtigung erwerben,  mit dieser Schreibberechtigung erhalten Sie Zugang zum Blog als Mitautor, Sie können dann regelmässig Ihre Firmennews wie Firmenvideos,  Stellenausschreibungen oder Pressemitteilungen im Blog veröffentlichen. 
Die Schreibberechtigung erwerben Sie bei uns für 79,00 EURO zuz.MWST.

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Sie haben noch kein Firmenvideo ? 
Aber Bilder Ihrer Firma werden Sie doch sicherlich haben. Gerne erstellen wir Ihnen aus Ihren vorhandenen Fotos ein Imegavideo mit Vertonung. Sie brauchen nur die Fotos und den Wunschtext zu liefern, den Rest machen wir.
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Freitag, 8. Februar 2013

Ein Plus an Sicherheit: Rauchmelder bald auch in Bayern und Nordrhein-Westfalen Pflicht


Ein Plus an Sicherheit: Rauchmelder bald auch in Bayern und Nordrhein-Westfalen Pflicht

Landesregierungen folgen der Mehrheit der Bundesländer - Kleine Geräte mit großer Wirkung: Alarm kann Leben retten
Kassel. - Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, nach dem bald auch im Freistaat in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchmelder angebracht werden müssen. Voraussichtlich zum 1. Januar 2013 gilt diese Pflicht dann schon für Neubauten. Altbauwohnungen sollen bis spätestens 2017 mit Rauchmeldern nachgerüstet sein.
Einen ähnlichen Gesetzentwurf hat jetzt auch die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen angekündigt. Damit gäbe es dann in zwölf Bundesändern eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht. Lediglich Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen haben es bisher versäumt, vergleichbare Gesetzesinitiativen zu ergreifen; angesichts von rund 500 Menschen, die in Deutschland immer noch jedes Jahr bei Wohnungsbränden ums Leben kommen - die meisten davon durch eine Rauchgasvergiftung im Schlaf - eine gefährliche Gesetzeslücke.
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. begrüßt es daher, dass jetzt zumindest in den beiden bevölkerungsreichsten Bundesländern, Bayern und NRW, entsprechende Änderungen der Landesbauordnungen auf den Weg gebracht worden sind. Andere Bundesländer hingegen sind schon weiter. Eine Nachrüstpflicht auch für vorhandene Wohnungen besteht bereits in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Übergangsregelungen gelten in Hessen bis 2014 sowie in Sachsen-Anhalt, Bremen und Niedersachsen bis Ende 2015.


Im eigenen Interesse die Wohnung mit Rauchmeldern nachrüsten"Der große Nutzen und die lebensrettende Funktion eines Rauchmelders", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf, "ist unbestritten und kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wenn wir schlafen, schläft auch unser Geruchssinn. Deshalb kann sich ein Schwelbrand unbemerkt ausbreiten, ohne dass wir es merken. Wer die giftigen Rauchgase und das freigesetzte Kohlenmonoxid einatmet, ist nach wenigen Minuten lebensbedrohlich gefährdet. Deshalb ist es so wichtig, im Brandfall rechtzeitig aus dem Schlaf gerissen zu werden."

Rauchmelder erkennen selbst kleinste Rauchpartikel
und können Hausbewohner vor Gefahren schützen
Beim Kauf von Rauchmeldern sollte man darauf achten, dass sie nach DIN EN 14604 geprüft und mit einem VdS-Siegel oder Q-Symbol ausgezeichnet sind. Die Geräte sollten über eine Batterie verfügen, die bis zu zehn Jahre hält. Darüber hinaus sind Fehlalarme weitgehend ausgeschlossen.
Kompetente Ansprechpartner sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, die neben hochwertigen Rauchmeldern und Feuerlöschern auch eine umfassende Beratung zum privaten und betrieblichen Brandschutz bieten. Lokale Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind beispielsweise im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.


Kontakt:Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: +49 (0)561-28 86 4-0
Fax: +49 (0)561-28 86 4-29