Freitag, 2. November 2012

Agentur-E-Media -: Flucht und Rettungswegeplan

Agentur-E-Media -: Flucht und Rettungswegeplan: Neu: E-Book Kennen Sie die neuen Vorschriften ?  Gerne senden wir Ihnen das Arbeitshandbuch zum Flucht und Rettungswegeplan (ISBN 978-1-...

Mittwoch, 31. Oktober 2012

Agentur-E-Media -: Stellenangebot

Agentur-E-Media -: Stellenangebot: Stellenangebot Aufgrund steigender Nachfrage unserer Angebote suchen wir ab Januar 2013 einen staatlich anerkannten Sachverständigen für d...

Samstag, 27. Oktober 2012

Brandschutzbeauftragter NRW: Feuerwehr und Behörden fordern zunehmend die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für jedes Gebäude

Brandschutzbeauftragter NRW: Feuerwehr und Behörden fordern zunehmend die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für jedes Gebäude


Lehrgang Brandschutzbeauftragter nach § 54 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW)
www.discounter-strom.de (NL/8680781048) Brandschutzbeauftragter NRW: Haus der Technik (HDT) bietet den Lehrgang “Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten” an nach § 54 BauO NRW
Mit bundesweiter Gültigkeit verlangen VdS (VdS Schadenverhütung GmbH) und vfdb (Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes) die Benennung eines Brandschutzbeauftragten.
Im § 54 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW) ist im Abs. 2 Satz 18 die Bestellung einer oder eines Brandschutzbeauftragten für den Betrieb eines Gebäudes dokumentiert. Die Brandversicherer fordern dies immer häufiger von den Krankenhäusern und Altenheimen, da diese zu den beschriebenen Sonderbauten zählen.
Da der Bedarf bei Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für jedes Gebäude damit immens ist, sollten die Planungen in den Krankenhäusern sowie in allen anderen Sonderbauten zügig beginnen. Die entsprechenden Lehrgänge werden im Haus der Technik angeboten.
Zur Qualitätssicherung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist das HDT Miglied im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (vbbd) und in der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb).
Die HDT-Lehrgänge werden von allen Behörden und Versicherungen sowie von der Industrie und Feuerwehr anerkannt! Alle Infos dazu auch unter: www.brandschutzbeauftragter.de
Das Haus der Technik (HDT) bietet den Lehrgang “Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten” an und richtet sich bei dieser Schulung streng nach den Vorgaben der BG und der vfdb-Richtlinie 12-09/01. Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das HDT als einwöchigen Kurs anbietet.
Die nächsten Termine:
Lehrgang Brandschutzbeauftragter am 05.- 10. November 2012 in Berlin
Lehrgang Brandschutzbeauftragter am 03.- 08. Dezember 2012 in Essen
Lehrgang Brandschutzbeauftragter am 28.01.2013 – 02.02.2013 in Essen
Lehrgang Brandschutzbeauftragter am 18. – 23. Februar 2013 in Hamburg
Lehrgang Brandschutzbeauftragter am 18. – 23. März 2013 in München
Pressekontakt
Haus der Technik e.V.
Dipl.-Ing. Kai Brommann
Hollestraße 1, 45127 Essen
Tel. 0201 18 03 251, Fax. 0201 18 03 269
E.Mail: k.brommann@hdt-essen.de
Internet: www.hdt-essen.de
Das Haus der Technik ist ein modernes Weiterbildungsinstitut. Es wurde 1927 als Verein gegründet und ist seit 1946 Außeninstitut der RWTH Aachen und Kooperationspartner der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster. Es ist wirtschaftlich unabhängig und gilt heute als das älteste technisch orientierte Weiterbildungsinstitut Deutschlands.
1.500 Veranstaltungen pro Jahr befassen sich mit Themen aus den Bereichen: Elektrotechnik, Elektronik, Maschinenbau, Automobiltechnik, Chemie, Bauwesen, Umweltschutz, Management, Recht und Medizin.
Rund 16.000 Fach- und Führungskräfte bilden sich jährlich im Haus der Technik weiter. Die meisten in Essen, einige aber auch in den Zweigstellen des HDT in Berlin oder München oder überall dort auf der Welt, wo das HDT Seminare und Tagungen durchführt.
Aus rund 10.000 bewährten Referenten können die Fachbereichsleiter die jeweils Besten für ihre Veranstaltungen aussuchen. Die Themen werden aktuell, wissenschaftlich fundiert und praxisnah dargebracht. Diesem hohen Qualitätsstandard müssen sich alle verschreiben, die für das HDT arbeiten wollen. Von Anfang an war Qualität oberstes Gebot. Deshalb ist das HDT auch Gründungsmitglied des Wuppertaler Kreises, der für Qualität in der Weiterbildung steht.
In Inhouse-Seminaren schneiden wir die Themen unseres Angebotes optimal auf die Bedürfnisse der Unternehmen zu und stimmen Termin, Dauer und Seminarort mit unseren Auftraggebern ab. Die Unternehmen können seit neuestem auch Seminare nach Maß buchen. Das bedeutet, dass in diesem Fall auch die Inhalte selbst genau auf die Ziele des Unternehmens und der Mitarbeiter ausgerichtet werden.
Dem Verein gehören ca. 1.000 Firmen- und Personenmitglieder an.
Kontakt:
Haus der Technik e.V.
Kai Brommann
Hollestr. 1
45127 Essen
0201 18 03 251
k.brommann@hdt-essen.de
www.hdt-essen.de

Mittwoch, 24. Oktober 2012

Freitag, 5. Oktober 2012

Seminarangebot: Brandschutz im Unternehmen

Seminarangebot:
www.discounter-strom.de
Im Dezember 2010 wurde die neue DIN ISO 23601 veröffentlicht.

Flucht- und Rettungspläne mit einem Erstellungsdatum vor dem Dezember
2010 dürften daher allesamt nicht normgerecht sein und müssten
spätestens bis Dezember 2012 überarbeitet werden.

Dies hat uns zu diesem Seminar veranlasst die geltenden rechtlichen
Vorschriften und genormten Darstellungsrichtlinien umfassend, aktuell
und übersichtlich zu präsentieren.

Daneben geben wir Ihnen mit dem Kapitel Plangrundlagen/Vorbereitung
eine 2Do-Liste an die Hand welche Ihnen bei Beachtung eine gute Hilfe
ist Flucht- und Rettungspläne fehlerfrei und gut strukturiert zu
erarbeiten.

Das Seminar/Kompendium sowohl als PDF als auch als Buch verfügbar.

Unser Fach - Referent arbeitet bei der TÜV Nord Gruppe im Bereich Brandschutz.

Hier können Sie weitere Informationen erhalten: 

bspartners Ltd
Frau Dorota Ziesch 
45739 Oer - Erkenschwick
Rudolfstr. 3 
Web: www.bspartners.eu
Mail: Info@bspartners.eu
Telefon: 02368 - 9788401

Seminarangebot: Brandschutz im Unternehmen


Brandschutz
Sie benötigen aktuelle Brandschutzpläne für Ihr Unternehmen ? Sie wollen Bussgeldern seitens der Gewerbeaufsicht vorbeugen ? Wir stellen Ihnen den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzbeauftragten und liefern für Ihr Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationstafeln für Ihr Unternehmen. __________________________________________________________________________

VORSCHRIFTEN DER FEUERVERSICHERUNGEN

Jedes Unternehmen muss sich bei den zuständigen Feuerversicherungen informieren, welche Obliegenheiten, Auflagen und Vorschriften Gültigkeit haben. Dabei können Feuer und Betriebsunterbrechung durch Feuer evtl. durch unterschiedliche Versicherungsgesellschaften abgedeckt sein. Je nachdem, ob eine Versicherung sich an die Vorschläge des VdS (Verband der Schadenversicherer e.V.) hält, eigene Richtlinien hat oder solche aus anderen Ländern, sind unterschiedliche Vorschriften einzuhalten, um im Schadenfall keine Probleme mit der Regulierung zu bekommen. Die Schadenversicherungen, allen voran die Sparten »Feuer« und »Feuer-Betriebsunterbrechung», haben ein relativ komplexes Regelwerk mit Vorgaben und Vorschriften. _________________________________________________________________________



Seminarangebot:

Im Dezember 2010 wurde die neue DIN ISO 23601 veröffentlicht.

Flucht- und Rettungspläne mit einem Erstellungsdatum vor dem Dezember
2010 dürften daher allesamt nicht normgerecht sein und müssten
spätestens bis Dezember 2012 überarbeitet werden.

Dies hat uns zu diesem Seminar veranlasst die geltenden rechtlichen
Vorschriften und genormten Darstellungsrichtlinien umfassend, aktuell
und übersichtlich zu präsentieren.

Daneben geben wir Ihnen mit dem Kapitel Plangrundlagen/Vorbereitung
eine 2Do-Liste an die Hand welche Ihnen bei Beachtung eine gute Hilfe
ist Flucht- und Rettungspläne fehlerfrei und gut strukturiert zu
erarbeiten.

Das Seminar/Kompendium sowohl als PDF als auch als Buch verfügbar.

Unser Fach - Referent arbeitet bei der TÜV Nord Gruppe im Bereich Brandschutz.

Hier können Sie weitere Informationen erhalten: 
















Hier erfahren Sie mehr über den Brandschutzbeauftragten

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Weitere Informationen erhalten Sie hier. www.dmt.de

Donnerstag, 20. September 2012

Montag, 27. August 2012

Veranstaltung : Infos zur Rechtsprechung - Flucht - und Rettungswegepläne fehlerhaft ?

Infos zur Rechtsprechung 

Was tun wenn es brennt ?

Immer wieder ist in Zeitungsmeldungen zu lesen, dass es irgendwo gebrannt hat. In Grundschulen z.B. ebenso wie in Altersheimen, wo dann die Schüler oder Bewohner evakuiert werden müssen. Feuerteufel laufen durch die Gegend und stecken Container oder Gebäude an.

Brände hat es immer gegeben und wird es immer geben.

Was schreibt der Gesetzgeber vor ?  Was muss der Arbeitgeber unbedingt beachten ? Wer haftet im Brandfall ? Ordnungsgelder, Bewährungs - oder sogar Haftstrafen wegen fehlender Flucht- Rettungswegepläne ? Oder verliere ich als Gebäudebesitzer sogar meinen Brandversicherungsschutz, wenn ich die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt habe ?

Infos zur Rechtsprechung 

Im Jahr 2010 wurden die Bestimmungen zum Brandschutz gesetzlich neu geregelt. Eine wesentliche Änderung betraf die in den Firmen auszuhängenden Flucht - und Rettungswegepläne, die auch alle 2 Jahre aktualisiert werden müssen.

Jetzt im Jahr 2012 muss leider festgestellt werden, dass sich die Firmeninhaber kaum um diese gesetzlichen Vorschriften kümmern, in sehr vielen Gebäuden hängen gar keine oder aber veraltete Pläne.

Die nächste Informationsveranstaltung für Gebäudebesitzer zum Thema Brandschutz, insbesondere zu den vorgeschriebenen Flucht - Rettungswegeplänen findet am 10.9.2012 um 18 Uhr  in Dortmund in den Räumen der Handwerkskammer in der Ardeystr.statt.

Ein Brandschutzexperte wird das Thema ausgiebig in Wort und Bild vorstellen. Ein Jurist erläutert die Problematik aus juristischer Sicht.

1.Strafrechtliche Haftung der Verantwortlichen
2.Zivilrechtliche Haftung bei Arbeitsunfällen (Rückgriff der Berufsgenossenschaften) 
3.Wegfall des Versicherungsschutzes der Brandversicherung wegen Verletzung der Auflagen



Um Anmeldungen wird unter Telefonnummer 0231 - 5702073 oder der Mail info@bspartners.eu wird gebeten.

Weitere Informationsveranstaltungen sind in den folgenden Städten geplant:

Bochum   
Essen 
Oberhausen
Düsseldorf

Interessenten werden um Voranmeldung unter Telefonnummer 0231 - 5702073 oder der Mail info@bspartners.eu gebeten.


bspartners Ltd
Frau Dorota Ziesch 
45739 Oer - Erkenschwick
Rudolfstr. 3 
Web: www.bspartners.eu
Mail: Info@bspartners.eu
Telefon: 02368 - 9788401


Mittwoch, 16. Mai 2012

Links


- Arbeitsgemeinschaft der Werkfeuerwehren Baden- Württemberg e.V.
- Sterbekasse der Feuerwehren e.V.
- German- American Firefighters Association
- Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
- Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar neV.

Legionellen-online: Legionellen-online

Legionellen-online: Legionellen-online: Legionellen __________________________________________________________________________________ Für viele Verantwortliche von Trinkwasseri...

Dienstag, 24. April 2012

Das Problem: ___________________________________________________________________________________ Kein Firmeninhaber oder Geschäftsführer weiß über die neuen Gesetze und Verordnungen zum Thema Brandschutz Bescheid, gleichwohl haftet er, wenn im Brandfall nachgewiesen wird, dass diese Gesetze und Vorschriften nicht beachtet worden sind. Ein Beispiel: ___________________________________________________________________________________ Hätten Sie`s gewusst ? ___________________________________________________________________________________ Brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen ___________________________________________________________________________________ Gemäß der Bauordnungen der Länder sind Lüftungsanlagen so herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse, Brandabschnitte, Treppenräume oder notwendige Flure übertragen werden können. Zur Umsetzung dieser Schutzziele sind die Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR) zu berücksichtigen. Besondere Beachtung verdient in diesem Zusammenhang das auf das zu beurteilende Gebäude individuell abgestimmte Brandschutzkonzept sowie die erteilte Baugenehmigung. Die in diesen Dokumenten aufgestellten Anforderungen müssen umgesetzt werden. Zum Beispiel ist die Ausführung und Anordnung von Absperrvorrichtungen und feuerwiderstandsfähig ausgeführten Lüftungsleitungen zu beachten. Den Teilnehmern werden vertiefende Kenntnisse und praktische Hinweise zur brandschutztechnischen Auslegung von Lüftungsanlagen sowie zu deren Prüfung vermittelt. Ein deutscher Seminaranbieter bietet allein zu diesem Thema ein Seminar zum Preis von 595,00 Euro zzgl. der gesetzlichen MWST mit dem folgenden Inhalt an: ___________________________________________________________________________________ Rechtliche Grundlagen/LüAR/Bauordnung/Sonderbauvorschriften Anforderungen an Brandschutzkonzepte Anordnung von brandschutztechnisch bemessenen Bauteilen z. B. Brandwände Absperrvorrichtungen gegen die Übertragung von Feuer und Rauch Feuerwiderstandsfähig ausgeführte Lüftungsleitungen Brandschutzanforderungen an Luftaufbereitungsgeräte Anforderungen an Steuerungskonzepte Prüfung von Lüftungsanlagen Praktische Schulung an einem Beispiel ___________________________________________________________________________________ Und das ist nur ein Thema ! - Weitere Themen sind der Explosionsschutz, der Feuerwehrplan,Flucht - und Rettungsplan, Brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, Brandschutzübung, Brandschutz für Dächer .....um nur einige zu nennen. Die einzelnen Seminare zu diesen Themen kosten Gebühren jeweils von einigen Hundert Euro. Das Wissen muss auch ständig aktuell gehalten werden. ___________________________________________________________________________________ Die von uns zur Verfügung gestellten externen Brandschutzexperten verfügen über dieses Wissen und prüfen Ihren Betrieb regelmässig !

Externe Brandschutzbeauftragte

Externe Brandschutzbeauftragte _________________________________________________________________________________ Bestellung von Brandschutzbeauftragten Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. Sie sind insbesondere notwendig in Betrieben, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Bei der Beurteilung des Brandrisikos eines Betriebes sind dessen Beschaffenheit, bauliche Gegebenheiten (z.B. bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung), die Personengefährdung, die angewendeten Arbeitsverfahren, die Menge und Art der eingesetzten Arbeitsstoffe usw. zu berücksichtigen. (Siehe auch BGR 133 (alt: ZH 1/201), Tabelle 3 "Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung"). Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten erfolgt in schriftlicher Form. Die Aufgaben und die Funktionsbeschreibung sind Bestandteil der Bestellung. In Betrieben mit einer anerkannten Werkfeuerwehr sollte die Funktion des Brandschutzbeauftragten durch die Werkfeuerwehr wahrgenommen werden. Bei den im Betrieb anwesenden Personen ist ihre Anzahl und räumliche Verteilung im Betrieb zu berücksichtigen und ob es sich dabei um ortskundige und/oder um hilfsbedürftige Personen handelt. Die unter 2.1 und 2.2 aufgeführten Tabellen sind nicht anzuwenden in Betrieben oder Bereichen, in denen durch Rechtsvorschriften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder einer anerkannten Werkfeuerwehr geregelt ist. _________________________________________________________________________________ Ausbildungsinhalte einer Brandschutzbeauftragtenausbildung _________________________________________________________________________________ Zielsetzung der Ausbildung : Den Teilnehmern werden Kenntnisse auf dem Gebiet des baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes vermittelt. Demonstrationsversuche im Freigelände ergänzen die Ausführungen. Nach Abschluss der Ausbildung ist der Teilnehmer in der Lage, die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten fachgerecht zu erfüllen. Die Ausbildung erfolgt entsprechend dem Modell der CFPA Europe und der vfdb-Richtlinie – vfdb 12-09/01: 2009-03 (02) – „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“. Weitere Informationen über die Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten erhalten Sie auf Anfrage bzw. finden Sie im Internet. Dort werden Sie auch Informationen über die Ausbildungskosten finden, die schnell mehrere Tausend Euro betragen, so daß die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten einfach betriebswirtschaftlich betrachtet die günstige Lösung ist. Anfragen bitte per Mail an Reinhard Göddemeyer unter Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de

Freitag, 20. April 2012

Brandschutzbeauftragter - online

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, die in den einzelnen Staaten verschieden sind, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden. Auch von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.

Der Brandschutzbeauftragte sollte den Brandschutz-Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beraten und unterstützen. Dabei sollte er als sogenannte Stabsfunktion direkt dem Unternehmer/Arbeitgeber beratend zur Seite stehen. Der Brandschutzbeauftragte ist in der Regel daher kein Linienvorgesetzter und nicht weisungsbefugt.
Auf Grund gleicher Aufgabenstellung in den verschiedenen Staaten ist auch die Aufgabenliste überall ähnlich. Beispielhaft soll hier die deutsche Aufgabenliste der vfdb 12/09-01:2009-03 beschreibt eine ausschließlich beratende und koordinierende Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten wie folgt beschrieben:
Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorische Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.
Die Beauftragung des Brandschutzbeauftragten sollte zwischen Unternehmer und Brandschutzbeauftragtem unter Nennung des Zuständigkeitsbereiches (Unternehmen, Werksteil, Gebäude oder Abteilung), einer Aufgabenbeschreibung und dem veranschlagten Zeitbedarf in schriftlicher Form erfolgen. (Richtlinie vfdb 12-09/01-2009-03: Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten).
In Österreich wird im Zuge einer Betriebsstättengenehmigung durch die Gewerbebehörde mindestens ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben. Diese Anforderung kann aber noch um die Aufstellung einer Betriebsfeuerwehr verstärkt werden.

Quelle / Volltext Wikipedia