Dienstag, 24. April 2012

Externe Brandschutzbeauftragte

Externe Brandschutzbeauftragte _________________________________________________________________________________ Bestellung von Brandschutzbeauftragten Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. Sie sind insbesondere notwendig in Betrieben, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Bei der Beurteilung des Brandrisikos eines Betriebes sind dessen Beschaffenheit, bauliche Gegebenheiten (z.B. bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung), die Personengefährdung, die angewendeten Arbeitsverfahren, die Menge und Art der eingesetzten Arbeitsstoffe usw. zu berücksichtigen. (Siehe auch BGR 133 (alt: ZH 1/201), Tabelle 3 "Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung"). Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten erfolgt in schriftlicher Form. Die Aufgaben und die Funktionsbeschreibung sind Bestandteil der Bestellung. In Betrieben mit einer anerkannten Werkfeuerwehr sollte die Funktion des Brandschutzbeauftragten durch die Werkfeuerwehr wahrgenommen werden. Bei den im Betrieb anwesenden Personen ist ihre Anzahl und räumliche Verteilung im Betrieb zu berücksichtigen und ob es sich dabei um ortskundige und/oder um hilfsbedürftige Personen handelt. Die unter 2.1 und 2.2 aufgeführten Tabellen sind nicht anzuwenden in Betrieben oder Bereichen, in denen durch Rechtsvorschriften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder einer anerkannten Werkfeuerwehr geregelt ist. _________________________________________________________________________________ Ausbildungsinhalte einer Brandschutzbeauftragtenausbildung _________________________________________________________________________________ Zielsetzung der Ausbildung : Den Teilnehmern werden Kenntnisse auf dem Gebiet des baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes vermittelt. Demonstrationsversuche im Freigelände ergänzen die Ausführungen. Nach Abschluss der Ausbildung ist der Teilnehmer in der Lage, die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten fachgerecht zu erfüllen. Die Ausbildung erfolgt entsprechend dem Modell der CFPA Europe und der vfdb-Richtlinie – vfdb 12-09/01: 2009-03 (02) – „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“. Weitere Informationen über die Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten erhalten Sie auf Anfrage bzw. finden Sie im Internet. Dort werden Sie auch Informationen über die Ausbildungskosten finden, die schnell mehrere Tausend Euro betragen, so daß die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten einfach betriebswirtschaftlich betrachtet die günstige Lösung ist. Anfragen bitte per Mail an Reinhard Göddemeyer unter Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de

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