Donnerstag, 27. August 2015

TV

Wie gut bzw. wie schlecht es in manchen Städten um die Feuerwehr bestellt ist zeigt dieser aktuelle Bericht des WDR.

www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/markt/videofeuerwehreinsatzbereit100.html


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Unbegreiflich: Altersheime mit mangelhaftem Brandschutz





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Die Feuerforscher Dokumentation über den Brandschutz 




























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Freitag, 14. August 2015

Brandschutz - Tipps

Hier einige wertvolle Brandschutz-Tipps, die Ihnen im Falle eines Brandes helfen können.

Sollte es zum Brand kommen:

Brandschutz-Tipps Unternehmen Ruser Branschutz Firma Niederrhein Düsseldorf RuhrgebietFalls möglich: Rufen Sie 112.
Geben Sie bei einem telefonischen Notruf immer bekannt:
  • Wer spricht (Name und Standort der anrufenden Person)
  • Was ist passiert ( Verletzung, Brand, Verkehrsunfall, Naturkatastrophe)
  • Wo wird die Hilfeleistung gebraucht (Adresse, Anfahrt)
  • Wie: Hinweise auf besondere Umstände, z.B.
    • Eingeschlossene Personen
    • Krankenhaus, Pflegeheim
    • Schule
    • Hochhaus
Sprechen Sie langsam und deutlich! Alarmieren Sie auch die Feuerwehr bei Brandverdacht – der Feuerwehreinsatz kostet nichts.
Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.

Retten (Helfen)

Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit. Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen sondern in Decken oder Kleidungsstücke einhüllen und den Brand durch Abklatschen und/oder Wälzen am Boden löschen.

Brandschutz Tipps wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind

In dieser Situation erreichen Sie durch Einhaltung folgender Grundregeln die größtmögliche Sicherheit:
  • Soweit als möglich vom Brand entfernen.
  • Alle Türen zwischen ihrem Standort und dem Brand schließen.
  • Abdichten aller Türritzen gegen das Eindringen von Rauchgas,
  • z.B. mit nassen Tüchern oder Kleidungsstücken.
  • Erst dann, wenn möglich, die Fenster öffnen.
  • Auf sich aufmerksam machen:
    • telefonisch Hilfe holen, Handy benützen, auch Telefonleitungen sind noch einige Zeit nach Brandausbruch funktionsfähig, oder
    • rufen und winken – bei möglichst geöffneten Fenstern.
Problematik bei Abschottungen
Abschottungen die für Nachinstallationen geöffnet werden, müssen sofort wieder von Fachkräften instand gesetzt werden, diese sollten für die vorhandene Schottsysteme zertifiziert sein. Leider werden Fachunternehmen oft gar nicht verständigt und dieSchotts bleiben bis zur nächsten Tüv Kontrolle offen. Schotts herkömmliche Systeme, wie z.B. Mineralfaserschotts, bei denen Öffnungen im Brandfall nicht selbständig zuschäumen, sind im Ernstfall nutzlos. Mehr Sicherheit bieten z.B. Schotts aus Schaumsteinen, da das aufschäumende Material im Brandfall selbständig abdichtet. Öffnung im Schaumsteinschott die zu groß oder überbelegt sind, bietet keinen hundertprozentigen Schutz mehr.
Falsche Abschottung von Kabeln
Ein ununterbrochener Brandschutz nach einer Kabelverlegung an einem Schott ist nur gewährleistet, wenn er sofort wieder instand gesetzt wird.
Mittlerweile gibt es eine sehr große Vielfalt an Schottsystemen mit unterschiedlichen Preisen und Qualität. Dies führt dazu, dass existierende Schottungen spät oder gar nicht instand gesetzt werden denn verschiedene Schottsysteme dürfen grundsätzlich nicht vermischt werden. Dies hat zu Folge, dass ein zu reparierendes Schott nur mit dem Material verschlossen werden darf was auch bei der Erstinstallation verwendet wurde. Sofern ein Elektroinstallateur schon eine Brandschutzschulung hatte, ist er dennoch in den seltensten Fällen gerade für das System zertifiziert, dass er auf der Baustelle vorfindet.
Kommt nun ein Brandschutzmonteur und findet Einbaufehler vom Vorgänger, wird er die Verantwortung aus nachvollziehbaren Gründen ablehnen. Nur wenn er das Schott komplett erneuert gibt er volle Gewährleistung und wird dies auch durch Zulassungen bestätigen.
Komplexe Einbauvorschriften
Probleme bei Kabelabschottungen sind die teilweise nur sehr schwer einzuhaltenden Montagevorschriften. Abstände zwischen Kabeln sowie Abstände zu Bauteilen, an Wänden und Decken, müssen eingehalten werden. Je nach System müssen auf Kabeln von allen Seiten Beschichtungen in einer bestimmten Dicke angebracht werden. Weiterhin müssen die Kabel je nach Zulassung mal 10, 20 oder mal 30 cm weit bestrichen werden.
Auch findet man oft überbelegte Öffnungen. Maximal zu 60% darf eine Abschottung belegt sein, ist dies nicht mehr der Fall müssen die Öffnungen sofern das möglich ist, aufwendig vergrößert werden.
Um einen funktionierenden Brandschutz zu gewährleisten Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schottsysteme richtig eingebaut werden. Chaotisch verlegte Kabel die über Jahre hinweg nach belegt wurden, machen das aber nicht selten unmöglich. Was bleibt sind aufwendige Sonderkonstruktionen, die im Nachhinein viel Geld kosten. Durch viel Aufwand wird dann versucht, mit herkömmlichen Abschottungssystemen das Beste aus der Situation zu machen. Dies hat leider zu Folge Zulassungen nur in Anlehnung umzusetzen. Ob diese dann tatsächlich funktionieren oder sich später nachrüsten lassen, ist eine andere Frage.
Reparaturen und Wartung machen einen großen Teil von Kosten aus. Diese Tatsache ist nicht unbekannt. Daher ist es unverständlich, dass bei Abschottungssystemen dies oft vernachlässigt wird.
Solange man glaubt Kosten sparen zu können wenn neben einer Abschottung ein S90Güteschild Vermerk hängt, wird insbesondere bei Neubauten nicht selten nur das allerbilligste eingebaut. S90 ist aber nicht immer gleich S90. In Gebäuden kommt es immer wieder zu Veränderungen die zerstörte Abschottungen oder Nachinstallationen zu folge haben. Dadurch kommt im Nachhinein ein nicht unerheblicher Kostenaufwand, der meist ein Vielfaches der Erstinstallation beträgt. Bei einer Gebäudeplanung macht es also Sinn, an Stellen, an denen Nachinstallationen zu erwarten sind, flexible Systeme einzusetzen, die auch während der Nachinstallationsmaßnahmen funktionieren, damit der Brandschutz ständig gewährleistet bleibt. Zum anderen sollte die sofortige Instandsetzung mit Standardbaustoffen möglich sein. Damit ist der Monteur nicht mehr an ein bestimmtes System gebunden.Auch wenn diese Systeme zunächst geringfügig teurer sind, amortisieren Sie sich im Betrieb schon nach kurzer Zeit wenn man Brandschutz ernst nimmt.

Recht und Gesetz

Auszug aus:

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X.1 – 141.01 – v. 17.3.2011 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2011 Nr. 11 vom 11.5.2011 Seite 121 bis 134



Brandschutzkonzept 

Im Brandschutzkonzept ist nach § 9 Absatz 1 Nummer 16 Bauprüfverordnung für hilfsbedürftige Personen der Nachweis über deren sicheren Verbleib in nicht unmittelbar vom Brand betroffenen Räumen zu führen.

 Die dazu notwendigen Maßnahmen, zum Beispiel das Schließen von Türen, sind im Einzelnen zu beschreiben. Das Brandschutzkonzept muss Angaben zur Rettung von Personen aus vom Brand unmittelbar betroffenen Räumen enthalten.

 Dazu erforderliche Rettungsmittel sind festzulegen. Die Angaben müssen - die Anzahl des Pflege- und Betreuungspersonals und - einen Nachweis über den sicheren Verbleib hilfsbedürftiger Personen bzw. über die notwendigen Hilfsmaßnahmen bis zum Eintreffen der Feuerwehr enthalten. Können diese Angaben zum Zeitpunkt der Bauantragstellung nicht vorgelegt werden, kann die Bauaufsichtsbehörde gestatten, dass sie spätestens vor Erteilung der Baugenehmigung eingereicht werden. Anlage 2)

 Erläuterungen zur Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen vom 17.3.2011 [1])

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden. 2)

 Die Anlage ist nur in der elektronischen Version des Ministerialblattes (MBl. NRW.) und in der Sammlung aller geltenden Erlasse (Sammlung des bereinigten Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen; SMBl. NRW.;https://recht.nrw.de) veröffentlicht.

Dies ist nur ein kleiner Auszug zum Thema Brandschutzkonzept aus der 25-seitigen Richtlinie.


Europäische Norm verbessert den Brandschutz

Kabel und Leitungen:Europäische Norm verbessert den Brandschutz

Fest im Gebäude installierte Kabel und Leitungen fallen jetzt unter die europäische Bauprodukteverordnung.
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Im Amtsblatt der Europäischen Union ist eine harmonisierte Norm für Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken aufgeführt. »Für die Hersteller von Kabeln und Leitungen wird es somit ernst, denn die neu entwickelten Brandschutzkabel können nun endlich zertifiziert und sinnvoll im Gebäude eingesetzt werden«, sagt Christof Barklage, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Kabel und isolierte Drähte. »Die für die Verbesserung des Brandschutzes entwickelten Kabel leisten somit einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit im Brandfall.«
Im Juli 2015 wurde die harmonisierte »Norm hEN 50575:2014, Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten« im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit Beginn der Anwendung der Norm am 1. Dezember 2015 können die Kabel und Leitungen mit einer CE-Kennzeichnung sowie einer Leistungserklärung versehen werden. Nach Ablauf einer Übergangsfrist ist die Kennzeichnung und Dokumentation für alle Hersteller und Inverkehrbringer verpflichtend.
Für eine CE-Kennzeichnung müssen die Kabel und Leitungen zuvor durch eine notifizierte Stelle geprüft werden. Prüfinstitute und Zertifizierungsstellen haben mit der Veröffentlichung der Norm die Möglichkeit, sich nach Bauprodukteverordnung notifizieren zu lassen.

Warum Weiterbildung im Brandschutz ?

"Wer findet sich überhaupt noch durch diesen Dschungel von Vorschriften durch und wer ist hier der beste Ansprechpartner?“
„Warum sollte sich ein Architekt mit dem Thema Brandschutz beschäftigen?“
Brandschutz gewinnt in der Gebäudeplanung immer mehr an Bedeutung. Auslöser sind spektakuläre Großbrände, wie der des Düsseldorfer Flughafens oder von Gebäudefassaden mit Wärmedämmverbundsystemen. Durch neue Verordnungen und Vorschriften soll die Wiederholung solcher Brandereignisse verhindert werden.

DADURCH WIRD BRANDSCHUTZ IMMER UNÜBERSICHTLICHER.

Brandschutznachweise und -konzepte sind inzwischen wichtiger Bestandteil jedes Bauantrags. Bei komplexen Bauvorhaben ist für die Ausarbeitung solcher Nachweise eine besondere fachliche Kompetenz erforderlich. Darum ist es wichtig einen Brandschutz-Fachplaner oder Sachverständigen hinzuziehen.

Beachten Sie daher unsere Seminarankündigungen

Dienstag, 11. August 2015

Tenado-online: Neuer Brandschutzschalter von Siemens gegen Schwel...

Tenado-online: Neuer Brandschutzschalter von Siemens gegen Schwel...: Neuer Brandschutzschalter von Siemens gegen Schwelbrände bei PV-Anlagen    (10.8.2015) Siemens hat einen neuen Brandschutzschalter für ...

Neuer Brandschutzschalter von Siemens gegen Schwelbrände bei PV-Anlagen

Neuer Brandschutzschalter von Siemens gegen Schwelbrände bei PV-Anlagen

Neuer Brandschutzschalter von Siemens gegen Schwelbrände bei PV-Anlagen

Brandschutzschalter für Photovoltaik-Systeme (PV)  
(10.8.2015) Siemens hat einen neuen Brandschutzschalter für Photovoltaik-(PV-)Systeme im Programm. Das Schutzgerät aus der Reihe 5SM6 erkennt Fehlerlichtbögen in den Strings einer PV-Anlage und gibt umgehend ein akustisches und visuelles Warnsignal.
Zur Erinnerung: Fehlerlichtbögen können bei defekten Isolie­rungen oder fehlerhaften Leitungen entstehen. Die Folge ist eine starke Erhitzung, die zum Schwelbrand führen kann. Sie­mens bietet Brandschutzschalter bereits für die Elektroinstalla­tion in Gebäuden an - siehe dazu Baulinks-Beitrag „Siemens-Brandschutzschalter reagiert auf Störlichtbögen in der Elek­troinstallation“ vom 15.5.2012.
Der Brandschutzschalter misst in der Anlage permanent das Hochfrequenzrauschen von Strom und Spannung in deren In­tensität, Dauer und den dazwischen liegenden Lücken. Wei­chen die ermittelten Werte von den festgelegten Parametern ab, löst der Schalter Alarm aus. Sobald die Ursache für den Fehlerlichtbogen behoben ist, kann der Brandschutzschalter auf die Ausgangsposition gestellt werden. Wurde das Problem nicht vollständig behoben oder liegen weitere Fehlerlichtbögen vor, wird die Anzeige sofort wieder aktiviert.
Der PV-Brandschutzschalter kann mit anderen Schutz- und Schaltgeräten kombiniert werden - beispielsweise mit einem Kompaktleistungsschalter. Dies ermöglicht die auto­matische Abschaltung des betreffenden Anlagenteils, sobald ein Fehlerlichtbogen auf­tritt.
Die Montage des Brandschutzschalters ist Aufputz oder an DIN-Schienen möglich. So lässt sich das Gerät in neue wie auch in vorhandene Anlagen integrieren.
Übrigens: Bei Solarstromanlagen stellen Fehlerlichtbögen ein besonders hohes Risiko dar: Einerseits können die Installationen durch externe Einflüsse wie Schneedruck oder Sturm schnell beschädigt werden. Andererseits besteht im Brandfall eine erhöhte Gefahr bei Löscharbeiten, wenn die Anlagen über keine ausreichenden Abschaltvor­richtungen verfügen und weiter unter Spannung stehen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:

Samstag, 8. August 2015

Die Haftungsrisiken des Unternehmers

Sehr geehrter Unternehmer/ innen, Geschäftsführer und Inhaber


die Zeiten ändern sich und besonders die Regelungen in Bezug auf den Arbeitsschutz, die Arbeitssicherheit, im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz haben sich in den Ländern der Europäischen Union extrem verändert ja teilweise sogar verschärft.

Die wichtigste Veränderung gibt es im Bereich der Verantwortlichkeiten.
Hier ist der Unternehmer bzw. der Betreiber eines Unternehmens für alles Verantwortlich. Allerdings kann er Verantwortlichkeiten auch delegieren. Zu seiner eigenen Sicherheit muss er dies schriftlich dokumentieren.
Der Unternehmer ist nicht nur für sein handeln verantwortlich, sondern auch für das was er unterlässt. So heißt es u. a. in § 3 des Arbeitsschutzgesetzes:

Pflichten des Arbeitgebers § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers



Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-schutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz anzustreben.



Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden ,die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.



Eine sehr wichtige Stellung nimmt dabei u. a. der vorbeugende und organisatorische Brandschutz ein.


Es ist im Prinzip sehr einfach da es klare Regelungen und Vorschriften gibt die notwendige Maßnahmen beschreiben.


Die meisten Unternehmer gehen erst einmal davon aus, dass hohe Kosten auf sie und ihr Unternehmen zukommen. Manchmal ist das so. In vielen Fällen aber können die Maßnahmen den zeitlichen und finanziellen Aspekten des Unternehmens angepasst werden. Niemand erwartet von Ihnen dass Sie von heute auf morgen Ihr Unternehmen umkrempeln.



Was für Sie wichtig ist erklären wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch in Ihrem Unternehmen.

Fragen Sie uns bzw. einen unserer sach-und fachkundigen Partner 

Freitag, 7. August 2015

EXTERNER BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER


Sie  sind auf  der Suche  nach einem  zuverlässigen  &  professionellen  Brandschutzbeauftragten?
Wir bieten ein optimales Preis -/ Leistungsverhältnis im Bereich externer Brandschutzbeauftragter.

In der Betriebssicherheitsverordnung und im Arbeitsschutzgesetz fordert der Gesetzgeber, die Einhaltung des Explosions- und Brandschutzes, sodass keine unnötigen Gefährdungen für die einzelnen Mitarbeiter entstehen. Der Brandschutzbeauftragte nimmt sich der gesamten Thematik des Brandschutzes in Organisationen, Unternehmen und Betrieben an.

Die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten hat gegenüber der Bestellung eines internen Brandschutzbeauftragten diverse Vorteile. Beispielsweise entstehen den Unternehmen und Betrieben keine Aufwendungen für die Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen des Brandschutzbeauftragten. Es werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet, sodass die einzelnen Organisationen eine zuverlässige Kostenkontrolle und somit Kostensicherheit haben.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen oder Ihren Betrieb als erfahrener, fachkundiger und verantwortungsbewusster externer Brandschutzbeauftragter.
In der Region Aachen, Bedburg, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bochum, Bonn, Bornheim, Bottrop, Brühl, Dormagen, Dortmund, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Eitorf, Erkrath, Erftstadt, Erkelenz, Eschweiler, Essen, Frechen, Freudenberg, Geilenkirchen, Geldern, Gelsenkirchen, Gladbeck, Grefrath, Grevenbroich, Haan, Hagen, Hamm, Hattingen, Heiligenhaus, Heinsberg, Hennef, Herne, Herten, Hilden, Hückelhoven, Issum, Jüchen, Jülich, Kaarst, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerpen, Kevelaer, Kleve, Korschenbroich, Köln, Krefeld, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Lohmar, Meerbusch, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Monheim, Much, Mülheim, Münster, Neukirchen-Vluyn, Neuss, Nettetal, Niederkassel, Niederkrüchten, Oberhausen, Pulheim, Radevormwald, Ratingen, Recklinghausen, Remscheid, Rösrath, Schwelm, Siegburg, Solingen, Straelen, Stolberg, Tönisvorst, Velbert, Viersen, Wegberg, Wermelskirchen, Wiehl, Willich, Wuppertal und Würselen beträgt unser Verrechnungssatz 45,- Euro  netto pro Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Preise und Kosten in weiteren Regionen erfahren Sie gerne auf Anfrage.

Werden Sie bis zum 31.08.2015 Kunde bei uns und sichern Sie sich so unsere günstigen Preise für einen langfristigen Zeitraum. Für Ihre Kostensicherheit erhalten alle unsere Kunden, eine Festpreisgarantie für die nächsten 3 Jahre.

Gerne erstellen wir Ihnen kostenlos, ein für Sie unverbindliches Angebot. Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Ihr Uwe Lehmann