Informationen zum Brandschutz,Brandschutzbeauftragter,Feuer,Feuerwehr,Brandschutz Fire Prevention Officer, Fire, Fire, Fire, Hier finden sie zukünftig alle Unternehmen die Brandschutzarbeiten jeglicher Art in DE anbieten. Dabei geht es um Beschilderung, Blitzschutz sowie Brandmeldeanlagen. Ebenfalls listen wir jegliche Firmen die Rauchanlagen, Wärmeabzugsanlagen sowie Sicherheitstechnik in DE anbieten. Fire-Protection-Experts-Ltd - Kontakt: Fire-Protection-Experts-Ltd@gmx.de
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Donnerstag, 20. September 2012
Agentur-E-Media -: Regierung will Abschalten wichtiger Kraftwerke ver...
Agentur-E-Media -: Regierung will Abschalten wichtiger Kraftwerke ver...: Stromengpässe im Winter Regierung will Abschalten wichtiger Kraftwerke verbieten Mit Paragrafen gegen den Blackout: Die Bundesregierun...
Freitag, 31. August 2012
Montag, 27. August 2012
Veranstaltung : Infos zur Rechtsprechung - Flucht - und Rettungswegepläne fehlerhaft ?
Infos zur Rechtsprechung
Was tun wenn es brennt ?
Immer wieder ist in Zeitungsmeldungen zu lesen, dass es irgendwo gebrannt hat. In Grundschulen z.B. ebenso wie in Altersheimen, wo dann die Schüler oder Bewohner evakuiert werden müssen. Feuerteufel laufen durch die Gegend und stecken Container oder Gebäude an.
Brände hat es immer gegeben und wird es immer geben.
Was schreibt der Gesetzgeber vor ? Was muss der Arbeitgeber unbedingt beachten ? Wer haftet im Brandfall ? Ordnungsgelder, Bewährungs - oder sogar Haftstrafen wegen fehlender Flucht- Rettungswegepläne ? Oder verliere ich als Gebäudebesitzer sogar meinen Brandversicherungsschutz, wenn ich die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt habe ?
Infos zur Rechtsprechung
Im Jahr 2010 wurden die Bestimmungen zum Brandschutz gesetzlich neu geregelt. Eine wesentliche Änderung betraf die in den Firmen auszuhängenden Flucht - und Rettungswegepläne, die auch alle 2 Jahre aktualisiert werden müssen.
Jetzt im Jahr 2012 muss leider festgestellt werden, dass sich die Firmeninhaber kaum um diese gesetzlichen Vorschriften kümmern, in sehr vielen Gebäuden hängen gar keine oder aber veraltete Pläne.
Die nächste Informationsveranstaltung für Gebäudebesitzer zum Thema Brandschutz, insbesondere zu den vorgeschriebenen Flucht - Rettungswegeplänen findet am 10.9.2012 um 18 Uhr in Dortmund in den Räumen der Handwerkskammer in der Ardeystr.statt.
Ein Brandschutzexperte wird das Thema ausgiebig in Wort und Bild vorstellen. Ein Jurist erläutert die Problematik aus juristischer Sicht.
1.Strafrechtliche Haftung der Verantwortlichen
2.Zivilrechtliche Haftung bei Arbeitsunfällen (Rückgriff der Berufsgenossenschaften)
3.Wegfall des Versicherungsschutzes der Brandversicherung wegen Verletzung der Auflagen
Um Anmeldungen wird unter Telefonnummer 0231 - 5702073 oder der Mail info@bspartners.eu wird gebeten.
Weitere Informationsveranstaltungen sind in den folgenden Städten geplant:
Bochum
Essen
Oberhausen
Düsseldorf
Interessenten werden um Voranmeldung unter Telefonnummer 0231 - 5702073 oder der Mail info@bspartners.eu gebeten.
bspartners Ltd
Frau Dorota Ziesch
45739 Oer - Erkenschwick
Rudolfstr. 3
Web: www.bspartners.eu
Mail: Info@bspartners.eu
Telefon: 02368 - 9788401
Was tun wenn es brennt ?
Immer wieder ist in Zeitungsmeldungen zu lesen, dass es irgendwo gebrannt hat. In Grundschulen z.B. ebenso wie in Altersheimen, wo dann die Schüler oder Bewohner evakuiert werden müssen. Feuerteufel laufen durch die Gegend und stecken Container oder Gebäude an.
Brände hat es immer gegeben und wird es immer geben.
Was schreibt der Gesetzgeber vor ? Was muss der Arbeitgeber unbedingt beachten ? Wer haftet im Brandfall ? Ordnungsgelder, Bewährungs - oder sogar Haftstrafen wegen fehlender Flucht- Rettungswegepläne ? Oder verliere ich als Gebäudebesitzer sogar meinen Brandversicherungsschutz, wenn ich die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt habe ?
Infos zur Rechtsprechung
Im Jahr 2010 wurden die Bestimmungen zum Brandschutz gesetzlich neu geregelt. Eine wesentliche Änderung betraf die in den Firmen auszuhängenden Flucht - und Rettungswegepläne, die auch alle 2 Jahre aktualisiert werden müssen.
Jetzt im Jahr 2012 muss leider festgestellt werden, dass sich die Firmeninhaber kaum um diese gesetzlichen Vorschriften kümmern, in sehr vielen Gebäuden hängen gar keine oder aber veraltete Pläne.
Die nächste Informationsveranstaltung für Gebäudebesitzer zum Thema Brandschutz, insbesondere zu den vorgeschriebenen Flucht - Rettungswegeplänen findet am 10.9.2012 um 18 Uhr in Dortmund in den Räumen der Handwerkskammer in der Ardeystr.statt.
Ein Brandschutzexperte wird das Thema ausgiebig in Wort und Bild vorstellen. Ein Jurist erläutert die Problematik aus juristischer Sicht.
1.Strafrechtliche Haftung der Verantwortlichen
2.Zivilrechtliche Haftung bei Arbeitsunfällen (Rückgriff der Berufsgenossenschaften)
3.Wegfall des Versicherungsschutzes der Brandversicherung wegen Verletzung der Auflagen
Um Anmeldungen wird unter Telefonnummer 0231 - 5702073 oder der Mail info@bspartners.eu wird gebeten.
Weitere Informationsveranstaltungen sind in den folgenden Städten geplant:
Bochum
Essen
Oberhausen
Düsseldorf
Interessenten werden um Voranmeldung unter Telefonnummer 0231 - 5702073 oder der Mail info@bspartners.eu gebeten.
bspartners Ltd
Frau Dorota Ziesch
45739 Oer - Erkenschwick
Rudolfstr. 3
Web: www.bspartners.eu
Mail: Info@bspartners.eu
Telefon: 02368 - 9788401
Mittwoch, 16. Mai 2012
Links
- Arbeitsgemeinschaft der Werkfeuerwehren Baden- Württemberg e.V.
- Sterbekasse der Feuerwehren e.V.
- German- American Firefighters Association
- Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
- Interessengemeinschaft der Brandschutzbeauftragten Rhein- Neckar neV.
Legionellen-online: Legionellen-online
Legionellen-online: Legionellen-online: Legionellen __________________________________________________________________________________ Für viele Verantwortliche von Trinkwasseri...
Dienstag, 24. April 2012
Das Problem:
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Kein Firmeninhaber oder Geschäftsführer weiß über die neuen Gesetze und Verordnungen zum Thema Brandschutz Bescheid, gleichwohl haftet er, wenn im Brandfall nachgewiesen wird, dass diese Gesetze und Vorschriften nicht beachtet worden sind.
Ein Beispiel:
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Hätten Sie`s gewusst ?
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Brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen
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Gemäß der Bauordnungen der Länder sind Lüftungsanlagen so herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse, Brandabschnitte, Treppenräume oder notwendige Flure übertragen werden können. Zur Umsetzung dieser Schutzziele sind die Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR) zu berücksichtigen. Besondere Beachtung verdient in diesem Zusammenhang das auf das zu beurteilende Gebäude individuell abgestimmte Brandschutzkonzept sowie die erteilte Baugenehmigung. Die in diesen Dokumenten aufgestellten Anforderungen müssen umgesetzt werden. Zum Beispiel ist die Ausführung und Anordnung von Absperrvorrichtungen und feuerwiderstandsfähig ausgeführten Lüftungsleitungen zu beachten. Den Teilnehmern werden vertiefende Kenntnisse und praktische Hinweise zur brandschutztechnischen Auslegung von Lüftungsanlagen sowie zu deren Prüfung vermittelt.
Ein deutscher Seminaranbieter bietet allein zu diesem Thema ein Seminar zum Preis von 595,00 Euro zzgl. der gesetzlichen MWST mit dem folgenden Inhalt an:
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Rechtliche Grundlagen/LüAR/Bauordnung/Sonderbauvorschriften
Anforderungen an Brandschutzkonzepte
Anordnung von brandschutztechnisch bemessenen Bauteilen z. B. Brandwände
Absperrvorrichtungen gegen die Übertragung von Feuer und Rauch
Feuerwiderstandsfähig ausgeführte Lüftungsleitungen
Brandschutzanforderungen an Luftaufbereitungsgeräte
Anforderungen an Steuerungskonzepte
Prüfung von Lüftungsanlagen
Praktische Schulung an einem Beispiel
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Und das ist nur ein Thema ! - Weitere Themen sind der Explosionsschutz, der Feuerwehrplan,Flucht - und Rettungsplan, Brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, Brandschutzübung, Brandschutz für Dächer .....um nur einige zu nennen. Die einzelnen Seminare zu diesen Themen kosten Gebühren jeweils von einigen Hundert Euro. Das Wissen muss auch ständig aktuell gehalten werden.
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Die von uns zur Verfügung gestellten externen Brandschutzexperten verfügen über dieses Wissen und prüfen Ihren Betrieb regelmässig !
Externe Brandschutzbeauftragte
Externe Brandschutzbeauftragte
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Bestellung von Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. Sie sind
insbesondere notwendig in Betrieben, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht.
Bei der Beurteilung des Brandrisikos eines Betriebes sind dessen Beschaffenheit, bauliche Gegebenheiten (z.B.
bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung), die Personengefährdung, die angewendeten Arbeitsverfahren, die
Menge und Art der eingesetzten Arbeitsstoffe usw. zu berücksichtigen. (Siehe auch BGR 133 (alt: ZH 1/201), Tabelle
3 "Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung").
Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten erfolgt in schriftlicher Form. Die Aufgaben und die
Funktionsbeschreibung sind Bestandteil der Bestellung.
In Betrieben mit einer anerkannten Werkfeuerwehr sollte die Funktion des Brandschutzbeauftragten durch die
Werkfeuerwehr wahrgenommen werden.
Bei den im Betrieb anwesenden Personen ist ihre Anzahl und räumliche Verteilung im Betrieb zu berücksichtigen und
ob es sich dabei um ortskundige und/oder um hilfsbedürftige Personen handelt.
Die unter 2.1 und 2.2 aufgeführten Tabellen sind nicht anzuwenden in Betrieben oder Bereichen, in denen durch
Rechtsvorschriften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder einer anerkannten Werkfeuerwehr geregelt ist.
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Ausbildungsinhalte einer Brandschutzbeauftragtenausbildung
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Zielsetzung der Ausbildung :
Den Teilnehmern werden Kenntnisse auf dem Gebiet des baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes vermittelt.
Demonstrationsversuche im Freigelände ergänzen die Ausführungen.
Nach Abschluss der Ausbildung ist der Teilnehmer in der Lage, die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten fachgerecht zu erfüllen.
Die Ausbildung erfolgt entsprechend dem Modell der CFPA Europe und der vfdb-Richtlinie – vfdb 12-09/01: 2009-03 (02) – „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“.
Weitere Informationen über die Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten erhalten Sie auf Anfrage bzw. finden Sie im Internet.
Dort werden Sie auch Informationen über die Ausbildungskosten finden, die schnell mehrere Tausend Euro betragen, so daß die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten einfach betriebswirtschaftlich betrachtet die günstige Lösung ist.
Anfragen bitte per Mail an Reinhard Göddemeyer unter Redaktion-Sachbearbeitung@gmx.de
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