Donnerstag, 10. März 2016

Brandschutz für Flüchtlingsheime



Angesichts der ständig zunehmenden, außerplanmäßigen Zuweisung von Flüchtlingen durch die Bezirksregierungen haben die Kommunen immer größere Probleme, geeignete Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Angefangen bei Turnhallen, leerstehenden Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien über Kasernen, Flughäfen und Kliniken bis hin zu Zeltstädten und Containersiedlungen reicht das Spektrum der Möglichkeiten. Damit Flüchtlingsunterkünfte schneller gebaut werden können sollen Brandschutzbestimmungen für Gebäude gelockert werden. Laut Bundeskanzlerin Merkel ist jetzt Flexibilität gefragt. Bis Ende September will die Regierung ein Maßnahmenpaket vorlegen.

Es gibt viele offene Fragen

Das gibt zu folgenden Fragen Anlass:
  • Wer haftet im Unglücks-/Brandfall?
  • Ist es richtig, Brandschutzvorschriften auf Kosten der Sicherheit auszusetzen?
  • Wie sollen diese jetzt geforderten neuen Wege ausgestaltet werden?
  • Auf welche Regeln kann man verzichten, welche Normen sind unverzichtbar?
  • Dürfen Migranten in einer Turnhalle nächtigen?
  • Welche Qualitäten müssen Zelte aus brandschutztechnischer Sicht haben?
  • Wie unterweise ich Flüchtlinge im Brandschutz?
  • Benötige ich Sammelstellen im Falle einer Evakuierung?
Es sind eben nicht nur schnelles Handeln und Einfallsreichtum gefragt – sondern auch sicheres sowie gesetz- und vorschriftenkonformes Handeln. Was oft vergessen wird: Es existieren in Deutschland baurechtliche Vorschriften, nach denen zum Beispiel eine Turnhalle eine Versammlungsstätte ist und diese eben nicht ohne Weiteres als Beherbergungsstätte für Übernachtungszwecke genutzt werden darf. Auch eine leerstehende Gewerbeimmobilie ist nicht automatisch eine zugelassene Massenunterkunft, nur weil dies eben ein Politiker so will oder andere Zwänge keine Wahl lassen.

Flexibilität und Sicherheit

Die Flüchtlinge müssen untergebracht, es muss aber trotzdem auf die Sicherheit geachtet werden. "Wo kein Kläger, da kein Richter" lautet ein altes Sprichwort. Aber wie schnell Kläger erscheinen können, zeigt das Beispiel aus dem fernen Afghanistan, wo die Bundeswehr beziehungsweise die Bundesrepublik Deutschland verklagt wurde, nachdem ein deutscher Oberst einen Luftangriff befohlen hatte, bei dem es zivile Opfer gegeben hatte (siehe hierzu PUBLICUS – Der Online-Spiegel für das Öffentliche Recht, 2015.7, S. 27). Deutlich wird dies auch an den Folgen der Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg,  die jetzt – fünf Jahre später – zivil - und strafrechtlich aufgearbeitet werden.
Und was ist, wenn etwa ein vor der Abschiebung stehender Asylant einen Koller bekommt und die Einrichtung, in der er untergebracht ist, von innen in Brand setzt – aus Frust und/oder Hilflosigkeit? Oder wenn Brandanschläge von außen erfolgen? Schon jetzt brennen Gebäude in Deutschland, die zu Asylantenheimen umgebaut werden. Was ist, wenn zum Beispiel Flüchtlingskinder an Rauchgasvergiftung sterben würden? Einige wenige Atemzüge reichen schon aus. Wer haftet dann im zivil- oder strafrechtlichen Sinn? Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Minister, die Oberbürgermeister/innen oder einer der anderen Politiker, die jetzt das schnelle Zur-Verfügung-Stellen von Notunterkünften verlangen, sicherlich nicht.

Wen trifft die Haftung?

Die Frage nach der Haftung ist nicht leicht zu beantworten, weil die Verantwortlichkeit und damit die Haftung mehrere (Personen) treffen kann: insbesondere denjenigen, der das Grundstück/das Gebäude zur Verfügung stellt, und denjenigen, der die Anlage (hier: das Asylheim) betreibt. Im aktuellen Fall des Zeltlagers in Dresden für rd. 1.100 Personen betrifft dies beispielsweise die Landeshauptstadt Dresden als Grundstückseigentümer und den Freistaat Sachsen als Betreiber.
Ähnlich ist es bei der Inanspruchnahme privater Wohn- oder Geschäftsgebäude, da die Grundstückseigentümer sich von der Haftung freizeichnen lassen durch entsprechende Übernahmeerklärungen der öffentlichen Hand (die dann auch die notwendigen Gebäudeversicherungen abschließen bzw. erneuern muss, teilweise mit drastischen (!) Prämienerhöhungen wegen erhöhter Gefährdungslage. 
Zivilrechtlich (Schadensersatz oder Schmerzensgeld) haftet dann für Schäden letztlich die Gebietskörperschaft, nicht der für sie handelnde Angestellte oder Beamte, strafrechtlich ist dagegen immer die jeweils handelnde Person, sei es wegen aktiven Tuns, sei es wegen Unterlassens der gebotenen Abwehrmaßnahmen zur Vermeidung der Gefahr zur Verantwortung zu ziehen. Vielen Entscheidungsträgern und Mitarbeitern in den Verwaltungen ist dieses persönliche Risiko nicht bekannt. Auch der Punkt bzw. die Folgen der Enthaftung bzw. persönlichen Haftung gegenüber dem Arbeitgeber sind vielen dortigen Mitarbeitern unbekannt.

Praxishinweise:

Ein sechsstündiges Seminar zum Thema „Brandschutz für Flüchtlingsheime“ findet am 01.10.2015 in Bochum, sowie zu weiteren Terminen im gesamten Bundesgebiet statt. Referenten sind ausgewiesene Brandschutzexperten und Praktiker.
Weitere Informationen, Anmeldeformular und zusätzliche Termine/Veranstaltungen überbrandschutz.partners: Telefon: 0209- 8833255 / E-Mail:  info@brandschutz.partners 

Mehr Sicherheit für Flüchtlinge

Die Sicherheit von Flüchtlingen in Deutschland ist angesichts von Unterbringungen in Containerbauten oder kurzfristig umgenutzten Gebäuden häufig zweifelhaft. FeuerTRUTZ bietet den Aushang "Verhalten im Brandfall" kostenlos in verschiedenen Sprachen an und möchte damit einen kleinen Beitrag leisten, zumindest das Verhalten im Brandfall zu verbessern.

Verhalten im Brandfall Aushang
März 2015. Immer wieder brennt es in Flüchtlingsheimen, leider auch manchmal davor. Die ohnehin traumatisierten Familien sind dieser Situation dann häufig nicht gewachsen. Ihr Verhalten im Brandfall erschwert Alarmierung und Rettung – kein Wunder, da die Aushänge häufig nur in Deutsch verfasst sind.

Das Übersichtsblatt "Verhalten im Brandfall" enthält die wichtigsten Hinweise für den Brandfall und soll erste Hilfestellungen geben. FeuerTRUTZ hat für die wichtigsten Sprachen – anhand der Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – das Übersichtsblatt übersetzen lassen und stellt diese Blätter kostenlos zum Download zu Verfügung.
Folgende Fassungen gibt es: 
  •  Albanisch
  •  Arabisch
  •  Deutsch
  • Dari
  •  Englisch
  •  Französisch
  • Hindi
  •  Italienisch
  •  Kurdisch
  •  Niederländisch
  •  Polnisch
  •  Russisch
  •  Serbisch
  •  Spanisch
  •  Swahili
  •  Türkisch
  • Urdu
Die Daten stehen im PDF-Format auf folgender Seite zum Download für Betreiber von Flüchtlingseinrichtungen zur Verfügung:
www.brandschutzdialog/sicherheit_fuer_fluechtlinge

Samstag, 16. Januar 2016

Die Rettungstruppe für Dein Zuhause

Hier findest Du die komplette Auswahl der Kleiner Brandmeister® Produkte, um Dein Zuhause sicherer zu machen. 


www.brandmeister-vertrieb.de

Donnerstag, 27. August 2015

TV

Wie gut bzw. wie schlecht es in manchen Städten um die Feuerwehr bestellt ist zeigt dieser aktuelle Bericht des WDR.

www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/markt/videofeuerwehreinsatzbereit100.html


Weitere Videos zum Thema Brandschutz sehen Sie hier


Videos zum Thema Brandschutz


Unbegreiflich: Altersheime mit mangelhaftem Brandschutz





DokuHitec

Die Feuerforscher Dokumentation über den Brandschutz 




























Weitere

Youtube Brandschutzvideos

Youtube Feuerwehrvideos

Freitag, 14. August 2015

Brandschutz - Tipps

Hier einige wertvolle Brandschutz-Tipps, die Ihnen im Falle eines Brandes helfen können.

Sollte es zum Brand kommen:

Brandschutz-Tipps Unternehmen Ruser Branschutz Firma Niederrhein Düsseldorf RuhrgebietFalls möglich: Rufen Sie 112.
Geben Sie bei einem telefonischen Notruf immer bekannt:
  • Wer spricht (Name und Standort der anrufenden Person)
  • Was ist passiert ( Verletzung, Brand, Verkehrsunfall, Naturkatastrophe)
  • Wo wird die Hilfeleistung gebraucht (Adresse, Anfahrt)
  • Wie: Hinweise auf besondere Umstände, z.B.
    • Eingeschlossene Personen
    • Krankenhaus, Pflegeheim
    • Schule
    • Hochhaus
Sprechen Sie langsam und deutlich! Alarmieren Sie auch die Feuerwehr bei Brandverdacht – der Feuerwehreinsatz kostet nichts.
Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.

Retten (Helfen)

Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen. Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit. Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen sondern in Decken oder Kleidungsstücke einhüllen und den Brand durch Abklatschen und/oder Wälzen am Boden löschen.

Brandschutz Tipps wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind

In dieser Situation erreichen Sie durch Einhaltung folgender Grundregeln die größtmögliche Sicherheit:
  • Soweit als möglich vom Brand entfernen.
  • Alle Türen zwischen ihrem Standort und dem Brand schließen.
  • Abdichten aller Türritzen gegen das Eindringen von Rauchgas,
  • z.B. mit nassen Tüchern oder Kleidungsstücken.
  • Erst dann, wenn möglich, die Fenster öffnen.
  • Auf sich aufmerksam machen:
    • telefonisch Hilfe holen, Handy benützen, auch Telefonleitungen sind noch einige Zeit nach Brandausbruch funktionsfähig, oder
    • rufen und winken – bei möglichst geöffneten Fenstern.
Problematik bei Abschottungen
Abschottungen die für Nachinstallationen geöffnet werden, müssen sofort wieder von Fachkräften instand gesetzt werden, diese sollten für die vorhandene Schottsysteme zertifiziert sein. Leider werden Fachunternehmen oft gar nicht verständigt und dieSchotts bleiben bis zur nächsten Tüv Kontrolle offen. Schotts herkömmliche Systeme, wie z.B. Mineralfaserschotts, bei denen Öffnungen im Brandfall nicht selbständig zuschäumen, sind im Ernstfall nutzlos. Mehr Sicherheit bieten z.B. Schotts aus Schaumsteinen, da das aufschäumende Material im Brandfall selbständig abdichtet. Öffnung im Schaumsteinschott die zu groß oder überbelegt sind, bietet keinen hundertprozentigen Schutz mehr.
Falsche Abschottung von Kabeln
Ein ununterbrochener Brandschutz nach einer Kabelverlegung an einem Schott ist nur gewährleistet, wenn er sofort wieder instand gesetzt wird.
Mittlerweile gibt es eine sehr große Vielfalt an Schottsystemen mit unterschiedlichen Preisen und Qualität. Dies führt dazu, dass existierende Schottungen spät oder gar nicht instand gesetzt werden denn verschiedene Schottsysteme dürfen grundsätzlich nicht vermischt werden. Dies hat zu Folge, dass ein zu reparierendes Schott nur mit dem Material verschlossen werden darf was auch bei der Erstinstallation verwendet wurde. Sofern ein Elektroinstallateur schon eine Brandschutzschulung hatte, ist er dennoch in den seltensten Fällen gerade für das System zertifiziert, dass er auf der Baustelle vorfindet.
Kommt nun ein Brandschutzmonteur und findet Einbaufehler vom Vorgänger, wird er die Verantwortung aus nachvollziehbaren Gründen ablehnen. Nur wenn er das Schott komplett erneuert gibt er volle Gewährleistung und wird dies auch durch Zulassungen bestätigen.
Komplexe Einbauvorschriften
Probleme bei Kabelabschottungen sind die teilweise nur sehr schwer einzuhaltenden Montagevorschriften. Abstände zwischen Kabeln sowie Abstände zu Bauteilen, an Wänden und Decken, müssen eingehalten werden. Je nach System müssen auf Kabeln von allen Seiten Beschichtungen in einer bestimmten Dicke angebracht werden. Weiterhin müssen die Kabel je nach Zulassung mal 10, 20 oder mal 30 cm weit bestrichen werden.
Auch findet man oft überbelegte Öffnungen. Maximal zu 60% darf eine Abschottung belegt sein, ist dies nicht mehr der Fall müssen die Öffnungen sofern das möglich ist, aufwendig vergrößert werden.
Um einen funktionierenden Brandschutz zu gewährleisten Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schottsysteme richtig eingebaut werden. Chaotisch verlegte Kabel die über Jahre hinweg nach belegt wurden, machen das aber nicht selten unmöglich. Was bleibt sind aufwendige Sonderkonstruktionen, die im Nachhinein viel Geld kosten. Durch viel Aufwand wird dann versucht, mit herkömmlichen Abschottungssystemen das Beste aus der Situation zu machen. Dies hat leider zu Folge Zulassungen nur in Anlehnung umzusetzen. Ob diese dann tatsächlich funktionieren oder sich später nachrüsten lassen, ist eine andere Frage.
Reparaturen und Wartung machen einen großen Teil von Kosten aus. Diese Tatsache ist nicht unbekannt. Daher ist es unverständlich, dass bei Abschottungssystemen dies oft vernachlässigt wird.
Solange man glaubt Kosten sparen zu können wenn neben einer Abschottung ein S90Güteschild Vermerk hängt, wird insbesondere bei Neubauten nicht selten nur das allerbilligste eingebaut. S90 ist aber nicht immer gleich S90. In Gebäuden kommt es immer wieder zu Veränderungen die zerstörte Abschottungen oder Nachinstallationen zu folge haben. Dadurch kommt im Nachhinein ein nicht unerheblicher Kostenaufwand, der meist ein Vielfaches der Erstinstallation beträgt. Bei einer Gebäudeplanung macht es also Sinn, an Stellen, an denen Nachinstallationen zu erwarten sind, flexible Systeme einzusetzen, die auch während der Nachinstallationsmaßnahmen funktionieren, damit der Brandschutz ständig gewährleistet bleibt. Zum anderen sollte die sofortige Instandsetzung mit Standardbaustoffen möglich sein. Damit ist der Monteur nicht mehr an ein bestimmtes System gebunden.Auch wenn diese Systeme zunächst geringfügig teurer sind, amortisieren Sie sich im Betrieb schon nach kurzer Zeit wenn man Brandschutz ernst nimmt.

Recht und Gesetz

Auszug aus:

Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X.1 – 141.01 – v. 17.3.2011 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2011 Nr. 11 vom 11.5.2011 Seite 121 bis 134



Brandschutzkonzept 

Im Brandschutzkonzept ist nach § 9 Absatz 1 Nummer 16 Bauprüfverordnung für hilfsbedürftige Personen der Nachweis über deren sicheren Verbleib in nicht unmittelbar vom Brand betroffenen Räumen zu führen.

 Die dazu notwendigen Maßnahmen, zum Beispiel das Schließen von Türen, sind im Einzelnen zu beschreiben. Das Brandschutzkonzept muss Angaben zur Rettung von Personen aus vom Brand unmittelbar betroffenen Räumen enthalten.

 Dazu erforderliche Rettungsmittel sind festzulegen. Die Angaben müssen - die Anzahl des Pflege- und Betreuungspersonals und - einen Nachweis über den sicheren Verbleib hilfsbedürftiger Personen bzw. über die notwendigen Hilfsmaßnahmen bis zum Eintreffen der Feuerwehr enthalten. Können diese Angaben zum Zeitpunkt der Bauantragstellung nicht vorgelegt werden, kann die Bauaufsichtsbehörde gestatten, dass sie spätestens vor Erteilung der Baugenehmigung eingereicht werden. Anlage 2)

 Erläuterungen zur Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen vom 17.3.2011 [1])

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden. 2)

 Die Anlage ist nur in der elektronischen Version des Ministerialblattes (MBl. NRW.) und in der Sammlung aller geltenden Erlasse (Sammlung des bereinigten Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen; SMBl. NRW.;https://recht.nrw.de) veröffentlicht.

Dies ist nur ein kleiner Auszug zum Thema Brandschutzkonzept aus der 25-seitigen Richtlinie.


Europäische Norm verbessert den Brandschutz

Kabel und Leitungen:Europäische Norm verbessert den Brandschutz

Fest im Gebäude installierte Kabel und Leitungen fallen jetzt unter die europäische Bauprodukteverordnung.
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Im Amtsblatt der Europäischen Union ist eine harmonisierte Norm für Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken aufgeführt. »Für die Hersteller von Kabeln und Leitungen wird es somit ernst, denn die neu entwickelten Brandschutzkabel können nun endlich zertifiziert und sinnvoll im Gebäude eingesetzt werden«, sagt Christof Barklage, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Kabel und isolierte Drähte. »Die für die Verbesserung des Brandschutzes entwickelten Kabel leisten somit einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit im Brandfall.«
Im Juli 2015 wurde die harmonisierte »Norm hEN 50575:2014, Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten« im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit Beginn der Anwendung der Norm am 1. Dezember 2015 können die Kabel und Leitungen mit einer CE-Kennzeichnung sowie einer Leistungserklärung versehen werden. Nach Ablauf einer Übergangsfrist ist die Kennzeichnung und Dokumentation für alle Hersteller und Inverkehrbringer verpflichtend.
Für eine CE-Kennzeichnung müssen die Kabel und Leitungen zuvor durch eine notifizierte Stelle geprüft werden. Prüfinstitute und Zertifizierungsstellen haben mit der Veröffentlichung der Norm die Möglichkeit, sich nach Bauprodukteverordnung notifizieren zu lassen.